Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die GlanzSchmiede
Alle zwischen „Die Glanzschmiede Exklusive Fahrzeugaufbereitung (Inh. Thomas Havertz)“
(im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt)
abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) zugrunde:
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB.
Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, Lackschutz, Lackschutzfolierungen, etc.
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB
abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich
angekündigt werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
2. Terminvereinbarungen und Vetragsabschluss:
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist.
2.2. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen ist nur die Auftragsbestätigung maßgebend.
2.3. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und werden als solche anerkannt.
2.4. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis von Auftraggeber und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
3. Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen:
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien auf gekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Kostenpauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, bzw. geltend machen.
4. Reklamationen:
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3. Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
4.4. Der Anbieter behält sich vor, bei Fahrzeugübernahme den Zustand des Fahrzeuges zum Übernahmezeitpunkt fotografisch zu dokumentieren. Der Auftraggeber hat bekannte vorhandene Schäden schriftlich anzuzeigen.
4.5. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.
5. Haftungsausschlüsse
5.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzer, etc., können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und -abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichung des Auftragformulars hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Dellen, schadhafte Felgen, Antennen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.
5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf dem Auftragsformular schriftlich zu vermerken.
5.7. Wir übernehmen keine Gewährleistung und Haftung für die Zulassung nach der StVO.
5.8. Für Materialien und Funktionen, die bereits im Fahrzeug verbaut sind (z.B. Batterien, elektrische Bauteile, Cabrioverdecke, mechanische Defekte, Getriebe, usw) übernehmen wir keine Gewährleistung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn wir Testfahrten durchführen und diese Altteile ihre Funktionsfähigkeit verlieren.
5.9. Wir übernehmen keine Haftung für Drittunternehmen, die in den Restaurierungsprozess einbezogen und direkt Vertragspartner des Kunden werden.
5.10. Folierungen (Car Wrapping oder Steinschlagschutz) werden auf dem vorhandenen Lack des Kundenfahrzeugs durchgeführt.
Wir übernehmen daher keine Haftung
- für das rückstandlose Entfernen von Folierungen
- für das Lösen des Lackes bei der Demontage der Folie
- für das Absenken des Klebers in den Klarlack oder Angreifen des Klarlacks durch den Kleber
Auch die Hersteller weisen auf diese Risiken hin und für diese übernehmen wir keine Haftung. Weiter weisen wir darauf hin, dass auf der Lackoberfläche geschnitten werden muss und dass bei der Bearbeitung trotz äußerster Sorgfalt die Lackoberfläche, Kunststoff-, Metall-, Glas-, Holz- sowie Carbonoberflächen beschädigt werden können.
6. Obhutsschäden
6.1. Für KFZ die sich in unserer Obhut befinden, ist unsere Haftung auf 100.000 €, maximal den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, begrenzt.
Wir empfehlen unserem Auftraggeber, die Fahrzeuge gegen eventuelle Schäden (z.B. Diebstahl) entsprechend eigenständig zu versichern.
7. Formalitäten und schriftliche Absicherung:
7.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug muss das Auftragsformular vom Auftraggeber unterzeichnet werden. Hierzu gehört ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Dies dient der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers, des Anbieters sowie dessen Mitarbeiter.
7.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
7.3. Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigt der Auftraggeber dessen Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf dem Auftragsformular festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
7.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen:
8.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
8.2. Die Zahlungsbedingung lautet: Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.
8.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden, da diese sonst unwirksam werden.
9. Preise und Zahlungsbedingungen:
9.1. Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
9.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen ab Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
9.3. Preisangaben auf Informationsunterlagen sowie der Webseite des Anbieters dienen der reinen Orientierung. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand von den Orientierungspreisen abweichen.
9.4. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, können zu einem Aufpreis führen, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten berechnet wird. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei auch telefonisch erfolgen.
9.5. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
9.6. Die aktuell gültigen Preise und Stundensätze richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die auf der Website unter Preis-Leistungsverzeichnis einsehbar ist. Änderungen der Preise behalten wir uns vor und werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Die Vereinbarung von Preisen und Konditionen kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. 9.7 Wenn eine Abrechnung nach Stunden vereinbart wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste (Preis-Leistungsverzeichnis) als Grundlage für die Abrechnung.
10. Fertigstellung und Gefahrenübergang
10.1. Wir zeigen dem Kunden die Fertigstellung der vereinbarten Leistungen an und bieten die Übergabe des Fahrzeuges an.
Die Abnahme des fertiggestellten Fahrzeugs durch den Kunden erfolgt in unserem Betrieb oder bei Zustellung per Trailer am vereinbarten Empfangsort.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige durchzuführen und das Fahrzeug abzuholen. Geschieht dies nicht, setzen wir dem Kunden eine weitere Frist zur Abholung des Fahrzeugs von einer weiteren Woche. Holt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf dieser Nachfrist nicht ab, so erheben wir eine Stellplatzgebühr von 35,- €/Tag zzgl. MWST in der Halle.
10.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Abholung „ab Werkstatt“ vereinbart.
10.4. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die von uns gelieferte Ware oder ein bearbeitetes Fahrzeug bzw. Fahrzeugteil dem Kunden oder einer von ihm ausdrücklich autorisierten Person übergeben worden ist.
11. Schadenersatzansprüche
11.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
11.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
11.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber wird hierüber mind. mündlich informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch Auftragserteilung mündlich oder schriftlich jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
11.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.
11.5. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
12. VERÖFFENTLICHUNG VON BILD-, VIDEO UND AUDIOAUFNAHMEN
Der Kunde räumt uns das Recht ein, unentgeltlich Bilder, Videos und Audioaufnahmen von Fahrzeugen und Fotos von Detailaufnahmen und Fahrzeugteilen auf unserer Internetseite / Facebook / Instagram und Youtube zu präsentieren bzw. für Marketingzwecke zu nutzen, soweit das Fahrzeug Gegenstand eines Vertrags zur , Fahrzeugaufbereitung, Restaurierung, Veredelung bzw. Reparatur ist. Wir werden das Kennzeichen des Fahrzeugs unkenntlich machen, um eine Zuordnung des Fahrzeugs zum Kunden zu vermeiden.
Ist eine Veröffentlichung nicht gewünscht, so ist dies im Vorfeld schriftlich mitzuteilen.
13. Sonstiges:
13.1. Erfüllungsort ist der jeweilige Wohn-/Geschäftsort des Auftraggebers bzw. der Standort DieGlanzSchmiede (Inh. Thomas Havertz).
13.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann und/oder Unternehmer (§ 14 BGB), ist alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
13.3. Salvatorische Klausel: Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt, ersetzt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.
Stand: 01.01.2022